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Der Handel mit Kryptowährungen (Bitcoin, Litecoin, Ethereum und Co.) wird weltweit unterschiedlich durch seine Besonderheiten in steuerlichen Aspekten geregelt. Steuerzahler, die mit dem Handel von Kryptowährungen Geldeinnahmen generieren und Abrechnungen in virtueller Währung vornehmen, müssen bestimmte Regeln zur Besteuerung von Kryptowährungen befolgen und Transaktionen auf besondere Weise dokumentieren. Im privaten Rahmen verkauft ist zunächst zu beachten, das beim Weiterverkauf eine Freigrenze von bis zu 600 Euro besteht.
Viele Investoren, ob privat oder geschäftlich, verfolgen die jüngsten Entwicklungen gespannt. Bemerkenswert ist aktuell, dass bei der Steuererklärung die Abrechnung von Kryptowährungen auf einer anderen Grundlage als in den Vorjahren erfolgt. Infolgedessen wird die Gruppierung von Einnahmen zu Steuerquellen und die Grundsätze der Kostenrechnung anders sein. Hier kommen nun die guten Nachrichten für Krypto-Inhaber mit Wohnsitz in Deutschland:
Das deutsche Bundesfinanzministerium (BMF) hat zusammen mit den obersten Finanzbehörden der Bundesländer letztes Jahr ein Schreiben veröffentlicht, in dem es darum geht, wie Einkünfte aus Kryptowährungen und anderen digitalen Vermögenswerten im Land besteuert werden sollen.
In diesem Schreiben wird präzisiert, wie die Steuerbehörden die Erlöse aus dem Verkauf von Kryptowährungen (Anleihen, Darlehen und Überweisungen) behandeln wollen. Laut BMF müssen Personen, die ihre Bitcoins (BTC) und Ethereum (ETH) nach einem Jahr verkaufen, darauf keine Steuern zahlen.
Die digitalen Währungen haben nach ihrer Entstehung auf den flächendeckenden Einsatz erst warten müssen. In den Wallets der Anleger lagen sie meist gut verwahrt während die Kurse Höhen und Tiefen erlebten. Heute ist der Einsatz weiter verbreitet und die Akzeptanz steigt. Die Frage ob die Kryptowährungen das Finanzsystem der Zukunft sein können bleibt noch offen. Der Umgang der einzelnen Nationen mit dem Thema ist sehr unterschiedlich: von den USA wo Automaten zum Wechseln zwischen FIAT-und Kryptowährungen aufgestellt werden bis zu strengen Verboten, wie in China sind zahlreiche Abstufungen zu finden. Im europäischen Raum ist Nachbarland Schweiz ein Vorreiter. Doch auch Deutschland rührt sich nun.
Das Schreiben behandelt auch Themen wie den Einsatz der Kryptowährungen, Mining, Leihen, Hard Fork, Airdrop und den Handel durch Broker. Millionen von Anlegern handeln auf Plattformen wie eToro in unzähligen Anlageklassen, wozu mittlerweile auch verschiedene Kryptowährungen gehören. Die eToro Erfahrungen sind positiv und das Interesse zum Anlegen wird in der breiten Gesellschaft immer größer. Ein baldiges Ende dieses Trends ist dementsprechend nicht in Sicht.
Laut dieser Klarstellung des BMF müssen Privatpersonen keine Steuern auf den Verkauf ihrer Bitcoins oder Ethereum zahlen, wenn sie ihre Kryptowährung länger als ein Jahr gehalten haben.
Dies steht im Einklang mit den zuvor verfügbaren Informationen über die Besteuerung von Kryptowährungen. Darin wurde Deutschland laut einem kürzlich veröffentlichten Bericht zum Krypto freundlichsten Land gekürt.
Das BMF stellte auch klar, dass die Verwendung von BTC oder ETH für Einsätze und Kredite keine Verlängerung der Mindestdauer von einem Jahr bedeutet. Dies steht in deutlichem Gegensatz zu vielen Ländern, die Einsätze als steuerpflichtig ansehen, und wird dazu beitragen, Krypto-Kapital nach Deutschland zu treiben, sofern andere Länder sich dieser Steuerpolitik nicht ebenfalls anschließen.
Das Ministerium stellte weiterhin klar, dass die aktuelle Steuerregelung keinesfalls als endgültig zu verstehen ist. Im Wesentlichen will die deutsche Regierung sich hier nicht unwiderruflich festlegen und sich noch eine Hintertür offenhalten. Das heißt, dass sich die Steuerpolitik in Bezug auf Kryptowährungen in Zukunft, auch unter Berücksichtigung der technologischen Entwicklung, genauso gut in eine strengere Richtung entwickeln könnte.
Das Schreiben des Finanzministeriums bestätigt ebenfalls, dass diese Steuerbefreiung für Kryptowährungen gilt, die mindestens ein Jahr lang eingesetzt oder ausgeliehen wurden. Dazu gehören auch digitale Vermögenswerte, die zur Abwicklung von Transaktionen an Gutachter delegiert, zum Erhalt von Prämien gepoolt oder für den Handel an Dritte weitergegeben wurden.
Ebenfalls wird in diesem Schreiben darauf hingewiesen, dass Einkommenssteuern nicht für Utility-Token gelten, die mit einem bestimmten Netzwerk oder Produkt verbunden sind. Die Nutzer können diese Tokens einlösen, ohne dass dafür Gebühren anfallen.
Die deutsche parlamentarische Staatssekretärin merkte jedoch an, dass Nutzer von Kryptowährungen nicht die alternative zehnjährige Haltefrist beantragen können, die für nicht digitale Vermögenswerte gilt. Sie sagte auch, dass weitere Richtlinien zur Besteuerung von Kryptowährungen in der Zukunft veröffentlicht werden, da der Markt für Kryptowährungen schnell wächst.
Sie erwähnte ebenfalls, dass die offizielle Veröffentlichung des BMF-Schreibens natürlich nicht das Ende der Diskussion zu diesem Thema ist, sondern ein Zwischenergebnis. “Die rasante Entwicklung in der Welt der Kryptowährungen sorgt dafür, dass man nicht ohne Argumente dastehen sollte”. Ein ergänzendes Schreiben zu den Mitwirkungs- und Registrierungspflichten ist in Arbeit.
Die zehnjährige Haltefrist ist in Deutschland bei Kryptowährungen nun also Geschichte. Proof of Stake, Masternodes und ähnliches werden somit interessanter und man erhofft sich günstige Entwicklungen daraus. Insgesamt ist das Schreiben als positiv zu werten und der noch nicht sehr weit entwickelte Kryptostandort Deutschland wird hoffentlich von den resultierenden Vorzügen profitieren. Veränderungen und Anpassungen stehen allerdings im Raum und man kann nur hoffen, dass die schon von manchen bejubelten Aspekte auch zum tragen kommen.