Fluggastrechte: Was tun bei Flugausfall und -verspätung?

Fluggastrechte: Was tun bei Flugausfall und -verspätung?

Sommerzeit bedeutet für viele auch Urlaubszeit. Und dann geht es mit dem Flieger in den Süden oder an viele andere schöne Orte auf der Erde. Eigentlich verbindet man den Urlaub mit Entspannung und einer stressfreien Zeit, doch dann kommt nicht selten die böse Überraschung. Ein Flug verspätet sich oder fällt sogar ganz aus. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern zieht auch einige rechtliche Fragen nach sich. Immerhin hat man den Flug gebucht und bezahlt. Von den Worten erstattung verspätung flug kommt man schnell zu den Fluggastrechten, durch die sehr deutlich geklärt ist, was Passagiere für Rechte haben und wie sie ihr Geld zurückbekommen können. Alles Wichtige zum Thema Fluggastrechte gibt es in diesem Artikel zu erfahren.

Flug fällt aus oder verspätet sich – Was tun?

So faszinierend es auch weiterhin ist, dass der Mensch das Fliegen möglich gemacht hat, so frustrierend ist es, wenn beim Flug in den Urlaub oder aus anderen Gründen Probleme auftreten. Vielleicht handelt es sich dabei um eine Verspätung, vielleicht aber auch um einen Flugausfall. Das kann besonders stressig sein, da man schließlich mit klaren Zielen reist und man vielleicht ins Hotel möchte oder andere Termine wahrnehmen muss. Wenn es zu solchen Problemen kommt, dann sollte man auf jeden Fall die Ruhe bewahren. Zum einen bringt aufregen auch nichts, zum anderen gibt es Lösungen für solche Fälle.

Was der Kunde in solchen Momenten tun kann und welche Rechte ihm zustehen, ist ganz klar geklärt. Dafür sind die Fluggastrechte da. Diese sorgen zwar nicht dafür, dass ein Flugzeug überraschend früher kommt oder eine Annullierung auf magische Art aufgehoben wird, aber sie bieten verschiedene Möglichkeiten der Entschädigung und alternative Beförderungen. Daher ist es sinnvoll, seine eigenen Rechte zu kennen, was auch beruhigen kann, wenn mal eine Ausfallsituation vorherrschen sollte.

Flugverspätung – Rechte, Erstattung und weitere Leistungen

Verspätungen können unter verschiedenen Umständen auftreten. Sie können beim Abflug oder auch der Ankunft auftreten. Zu unterscheiden sind auch Flüge innerhalb und außerhalb der EU.

Abflug verspätet sich

Flugverspätung – Rechte, Erstattung und weitere LeistungenMan kommt pünktlich am Flughafen an, die Vorfreude ist groß und dann erfährt man, dass der Abflug sich verspäten wird. Zunächst sind Verspätungen keine Seltenheit. Ab zwei Stunden allerdings kann es schon unangenehm werden. Ab dann allerdings haben Passagiere das Recht auf Unterstützungsleistungen. Das bedeutet, dass man mit Getränken und Essen versorgt wird. Auch kann man zweimal kostenlos telefonieren.

Sollte der Flug sich sogar bis zum nächsten Tag verspäten, kann man eine Übernachtung in einem Hotelzimmer mitsamt Transfer dorthin erhalten. Sollte die Airline diese Dienste nicht anbieten, kann man zunächst selbst ein Zimmer buchen und später die Kosten von der Airline erstattet bekommen. Wichtig ist, dass man alle Belege aufbewahrt.

Sollte eine Verspätung über fünf Stunden dauern, hat man das Recht, den Flugpreis zurückzuerhalten, indem man von dem Vertrag zurücktritt. Sollte man schon eine Teilstrecke geflogen sein, darf man einen Rücktransport zum Startort einfordern.

Ankunft später als erwartet

Vielleicht sitzt man schon im Flugzeug und die Ankunft verspätet sich um mehr als drei Stunden. In diesem Fall ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht möglich, aber man kann eine Entschädigung einfordern. Das ist in der EU-Fluggastrechte-Verordnung verankert. Wichtig dabei ist, dass die Höhe der Entschädigung von der Länge der Flugstrecke abhängt. Ab 1.500 km sind bis zu 400 € Entschädigung möglich, ab 3.500 km sogar 600 €. Diese Rechte gelten für Flüge innerhalb der EU.

Flüge außerhalb der EU

Flüge außerhalb der EUNatürlich gibt es auch bei Flügen, die nicht innerhalb der EU stattfinden, Fluggastrechte. Diese werden durch das Montrealer Übereinkommen geschützt und gelten für Länder, die dieses Übereinkommen mit unterzeichnet haben. Das sind derzeit über neunzig Staaten, sodass man in den meisten Fällen geschützt wird. Das Übereinkommen schützt Verspätungen bei der Ankunft, allerdings muss man als Fluggast den Schaden nachweisen können. Bis zu 6.000 Euro können Passagiere zurückerhalten, allerdings haben die Airlines auch im Gegenzug die Chance, den Nachweis zu erbringen, dass alles für eine Schadensminimierung getan wurde.

Pauschalangebote

Es gibt Flüge, die nicht einzeln gebucht wurden, sondern als Teil eines Pauschalangebots genutzt werden. Solche Pauschalreisen sind sehr beliebt. Sollte es hier zu Störungen des Fluges kommen, kann man als Kunde eine Reisepreisminderung anstreben. Die beruht in diesem Fall darauf, dass mangelnde Leistungen erbracht worden sind. Das kann man ab vier Stunden Verspätung bei Ankunft machen. Höchstens 20 Prozent des Gesamtreisepreises kann man so zurückerhalten. Sollte man erst sehr viel später am Urlaubsort ankommen, kann man Schadensersatz erhalten oder hat auch das Recht, vom Reisevertrag zurückzutreten.

Flugausfall – Das ist zu beachten

Flugausfall – Das ist zu beachtenSollte ein Flug ganz ausfallen, dann gilt, dass Kunden ein Anrecht auf einen anderen Flug haben oder aber auf eine alternative Beförderung mit einem anderen Transportmittel, was oftmals die Bahn sein kann. Genauso kann der Kunde aber auch bei Flugausfall vom Vertrag zurücktreten und sein Geld zurückerhalten. Hat man eine Pauschalreise gebucht, muss sich der Veranstalter der Reise um einen alternativen Transport kümmern.

Allerdings gibt es auch Fälle, in denen besondere Umstände herrschen, unter denen der Flugausfall zustande kommt. Das ist der Fall, wenn z.B. gestreikt wird oder ein Unwetter den Sommerurlaub Flug verhindert.

Unwetter, Streik und mehr – Außergewöhnliche Umstände

Ausfälle und Verspätungen können auch auf sogenannten außergewöhnlichen Umständen beruhen. Gemeint sind damit beispielsweise Streiks, Unwetter oder auch politische Instabilitäten. In solchen Fällen sind Airlines auch weiterhin bemüht, alternative Flüge oder andere Möglichkeiten anzubieten, allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf Entschädigungen. In jedem Fall haben die Airlines aber auch dann Versorgungsleistungen zu gewährleisten. Zudem müssen sie auch nachweisen können, dass außergewöhnliche Umstände vorlagen und nach besten Wissen alles getan wurde, um frühestmöglich eine alternative Beförderung zu ermöglichen.

Erste Schritte bei Problemen mit dem Flug

Was sollte man tun, wenn es zu einer Flugverspätung kommt? Sollte das vor dem Abflug sein, dann gilt es zunächst die Informationen zu lesen, wie lange die Verspätung dauert. Gibt es keine Informationen, kann man beim Personal am Schalter nachfragen, die müssen es wissen.

In jedem Fall sollte man sich bei allen Fragen, die diesbezüglich bestehen, immer zuerst an die Fluggesellschaft wenden oder aber im Falle von Pauschalreisen an den Reiseveranstalter. Man sollte entsprechend auch nicht auf eigene Faust sofort Hotels oder andere Transportwege buchen, da nicht immer klar ist, ob die Kosten tatsächlich übernommen werden. Entschädigungen können meist auch bequem per Online-Formular beantragt werden. Für Personen, die es vermeiden möchten, sich selbst mit dem Reise- oder Fluganbieter auseinanderzusetzen, besteht zudem die Möglichkeit, Dienste wie AirHelp in Anspruch zu nehmen. Diese Experten für Fluggastrechte kümmern sich professionell und mit der nötigen Expertise um alle Angelegenheiten rund um Entschädigungsansprüche.

Fazit über internationale Fluggastrechte

Fazit über internationale FluggastrechteEs ist ärgerlich, aber manchmal auch nicht zu verhindern. Wer einen Flug vor sich hat, muss immer damit rechnen, dass es Verspätungen geben kann. Das gilt vor allem für längere Strecken und zu unsicheren Wetterlagen. Gibt es nur ein bis zwei Stunden Verspätung, sollte man sich in Geduld üben und im besten Fall auch immer etwas mehr Zeit für Termine einplanen.

Darüber hinaus können Airlines die Wartezeiten mit Getränken und Essen angenehmer gestalten, wozu sie sogar verpflichtet sind. Ab fünf Stunden bieten die Fluggastrechte verschiedene Möglichkeiten, zu denen Entschädigungen, alternative Transporte, Hotelübernachtungen und auch der Rücktritt vom Vertrag gehören. In der Regel sollte man sich immer direkt an die Airline oder den Reiseveranstalter wenden.