Heizungsgesetz und Wärmepumpen: So viel Förderung ist 2024 möglich

Heizungsgesetz und Wärmepumpen: So viel Förderung ist 2024 möglich

Seit dem 1. Januar 2024 ist das neue Gebäudeenergiegesetz in Kraft, welches oft auch Heizungsgesetz bezeichnet wird. Ein wichtiger Aspekt dieses Gesetzes ist es, dass der Einbau von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien noch umfassender gefördert wird. Das gleiche gilt für Sanierungsmaßnahmen, die eine bessere Energieeffizienz zur Folge haben. Aktuell ist es immer noch so, dass etwa 80 Prozent der Wohngebäude mit Öl- und Gasheizungen warmgehalten werden.

Aufgrund des Klimawandels besteht jedoch mittlerweile dringender Handlungsbedarf. Neue, nachhaltigere Lösungen müssen her, beim Heizen wie auch im Alltag – das wissen mittlerweile auch viele Nürnberger. Aufgrund des technologischen Fortschrittes in der Heizungstechnik sind diese auch bereits entwickelt: Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Solarthermie sind gute Alternativen zu fossilen Brennstoffen. Um mehr Menschen die Nutzung dieser umweltschonenden Heizungen zu ermöglichen, soll die Förderung nun weiter anziehen. Doch was genau ist neu im Gebäudeenergiegesetz 2024? Mit wie viel Förderungen können Immobilienbesitzer rechnen?

Erneuerbare Energien für Treibhausgasneutralität

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) enthält unter anderem eine Regelung zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien beim Heizen. Nicht nur die gesamte EU will klimaneutral werden. Auch in Deutschland ist es das Ziel, Treibhausgasneutralität bis 2045 umzusetzen. Schritt für Schritt sollen so fossile Brennstoffe beim Heizen reduziert und durch umweltschonendere Alternativen ersetzt werden. Weiterhin sollen Öl- und Gaskessel, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden. Brennwertkessel und Niedertemperaturkessel sind von der Regelung ausgenommen.

Derartige Heizungen, die jünger als 30 Jahre sind, können weiterbetrieben und bei Bedarf repariert werden. Öl- und Gasheizungen, die kaputt gehen, müssen innerhalb von fünf Jahren gegen Heizlösungen ausgetauscht werden, die die Anforderungen von 65 Prozent erneuerbarer Energie erfüllen. Während dieser fünfjährigen Übergangszeit können auch Heizungen aufgestellt werden, die diese Anforderungen nicht erfüllen. Ab dem 1. Januar 2024 ist es zwar noch erlaubt, eine neue Heizung einzubauen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben wird. Hier muss jedoch vorab eine verpflichtende Beratung eingeholt werden.

Maximale Förderung von 70 Prozent

Um den Einbau nachhaltiger Heizlösungen wie zum Beispiel beliebter Luftwärmepumpen zu fördern, soll es vom Staat nun Zuschläge in Millionenhöhe geben. Dieses Geld stammt aus einem gesonderten Klima- und Transformationsfonds. Bis zu 70 Prozent der Anschaffungskosten einer neuen nachhaltigen Heizung kann auf diese Weise übernommen werden. Dabei gibt es hauptsächlich drei relevante Fördersätze:

Maximale Förderung von 70 Prozent

  • Grundförderung in Höhe von 30 Prozent: Diese Förderung ist einkommensunabhängig und gilt für selbst genutztes Wohneigentum oder bis zu sechs vermieteten Einheiten, von denen eine selbst bewohnt wird.
  • Härtefallzuschlag von 30 Prozent: Dieser Zuschlag gilt für Personen, deren Haushaltseinkommen maximal 40.000 Euro pro Jahr beträgt.
  • Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent: Heizungen, die bis 2028 ausgetauscht werden, sind mit diesem zusätzlichen Bonus förderungsfähig. Ab 2029 sinkt der Bonus pro Jahr um 2 Prozentpunkte.

Diese drei Fördersätze lassen sich kombinieren bis zu einem Höchstfördersatz von 70 Prozent. Dabei liegen die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungsaustausch im Einfamilienhaus bei 30.000 Euro. Im Idealfall ist es also möglich, 21.0000 Euro dafür aus staatlichen Zuschüssen zu decken. Bei Mehrfamilienhäusern erhöhen sich die förderfähigen Kosten sogar weiter. Es gelten jeweils eine zusätzliche Fördersumme von 15.000 Euro für die zweite bis sechste sowie je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

Zusätzliche Entlastung durch Förderkredite

Bisher gab es die Möglichkeit, zinsgünstige Förderkredite zu beantragen, um die finanzielle Belastung zeitlich in die Länge zu strecken. Das ist auch immer noch der Fall. Neu ist außerdem ein zinsverbilligter Kredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit. Er ist erhältlich für private Selbstnutzer von Gebäuden mit einem Haushaltsjahreseinkommen von maximal 90.000 Euro. Auch eine steuerliche Abschreibung wird weiterhin möglich sein.

Förderung von Heizungsoptimierungen

Förderung von HeizungsoptimierungenNicht nur der Austausch bestehender Heizungssysteme ist förderfähig. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert auch eine Heizungsoptimierung für Heizungen, die nicht älter als 19 Jahre sind. Diese Optimierungen werden mit 15 Prozent bezuschusst. Sofern ein individueller Sanierungsfahrplan (ISFP) vorliegt, steigt die Förderung sogar bis auf 20 Prozent.

Maßnahmen, die auf diese Weise förderungsfähig sind, umfassen unter anderem den Austausch von Heizkörpern aus bestehenden Heizsystemen. Dadurch wird nicht nur die aktuelle Heizungsanlage energieeffizienter – der spätere Umstieg auf eine Wärmepumpe ist leichter, je besser die aktuellen Heizkörper dimensioniert sind. Beträgt das Jahreshaushaltseinkommen 40.000 Euro und weniger, ist es außerdem möglich, eine zusätzliche Förderung von bis zu 30 Prozent zu erhalten.

Fazit: Umdenken lohnt sich

Fazit: Den passenden Renovierungskredit findenDas Gebäudeenergiegesetz soll es auch Familien mit einem niedrigeren Haushaltseinkommen ermöglichen, auf umweltfreundliche Heizalternativen umzusteigen. Mitunter liegt der Eigenanteil für die Anschaffung einer Wärmepumpe mit der passenden Förderung nur noch bei 30 Prozent. Der Gebäudesektor ist verantwortlich für 40 Prozent aller klimaschädlichen Emissionen. Umso sinnvoller ist es, durch derartige Förderungen das klimaschonende Heizen einer breiteren Gruppe an Hausbesitzern zugänglich zu machen.