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Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, muss nicht nur den Schreck des Unfalls verdauen, sondern sich auch Gedanken zur Schadenregulierung machen. In dieser stressigen Situation kommt es darauf an, schnell einen unabhängigen Kfz-Gutachter zu finden. Der Profi kann direkt am Unfallort helfen, indem dieser beispielsweise wichtige Beweise für das spätere Kfz-Gutachten sichert.
Das Gutachten eines Sachverständigen ist die Grundlage für eine schnelle Abwicklung der Schadenregulierung im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers.
2024 sind bundesweit 2.760 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommen. Diese Zahl markiert den niedrigsten Stand der Verkehrstoten seit mehr als 60 Jahren. Trotz dieser erfreulichen Entwicklung werden jedoch immer noch rund 6.902 Verkehrsunfälle täglich polizeilich erfasst. Auch in Nürnberg kommt es nach wie vor zu täglichen Verkehrsunfällen. Nachdem die Mobilität während der Hochphase der Corona-Krise 2020 stark eingeschränkt war, konnte 2024 eine nahezu vollständige Rückkehr zur Normalität auf den Straßen Nürnbergs beobachtet werden.
Im Rückblick auf die vergangenen Jahre zeigt sich, dass die Zahl der Unfälle tendenziell rückläufig ist. Für das Jahr 2024 wurden auf den mittelfränkischen Straßen 42.312 Unfälle registriert, was einen deutlichen Rückgang im Vergleich zu den Jahren vor der Pandemie darstellt. Zum Vergleich: Im Jahr 2019, vor Beginn der Corona-Pandemie, wurden in Nürnberg und Umgebung noch 54.107 Verkehrsunfälle erfasst. Diese Zahlen verdeutlichen eine insgesamt positive Entwicklung in Richtung sichererer Straßenverhältnisse.
Wenn es jedoch doch einmal auf den Straßen Nürnbergs kracht, ist schnelle Hilfe entscheidend. Nach der medizinischen Erstversorgung ist es wichtig, den finanziellen Schaden zügig zu ermitteln und zu regulieren.
Hier kommt der unabhängige Schadengutachter ins Spiel. Dieser ist darauf spezialisiert, die durch den Verkehrsunfall entstandenen Schäden zu dokumentieren und zu bewerten. In seiner Expertise werden unter anderem die Dauer der Instandsetzung, die Reparaturkosten und der Wiederbeschaffungswert berechnet. Zusätzlich prüft der Kfz-Gutachter, ob ein wirtschaftlicher oder technischer Totalschaden vorliegt. Sollte dies der Fall sein, erhält der Unfallgeschädigte in der Regel den im Gutachten festgelegten Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes als finanzielle Entschädigung.
Auch hinsichtlich der Schuldfrage kann der Unfallgutachter einen entschiedenen Beitrag leisten. Der Sachverständige prüft, ob das Schadenbild zum Unfallablauf passt, beziehungsweise welche Version des Unfallhergangs plausibler erscheint. Das Kfz-Gutachten ist die Grundlage für die Kompensation durch die gegnerische Haftpflichtversicherung. Die in dem Gutachten aufgeführten Werte (auch zur Wertminderung sowie zu einer eventuellen Nutzungsausfallentschädigung) sind für die Schadenregulierung von zentraler Bedeutung.
Die Analyse und Beratung eines Gutachters ist folglich im Rahmen der Regulierung nach einem Verkehrsunfall sehr wichtig. Verschiedene Analysen der letzten Jahre haben ergeben, dass Unfallgeschädigte, die sich für die Beauftragung eines Kfz-Gutachters entschieden haben, im Durchschnitt eine höhere Kompensation erhalten haben als Unfallgeschädigte, die sich gegen einen Unfallgutachter entschieden haben.
Generell gibt es für den Unfallgutachter und damit für das Gutachten keinen Festpreis. Die Höhe der Kosten ist abhängig vom Umfang und der Komplexität des Schadens. Es gilt eine klare gesetzliche Bagatellgrenze: Die deklarierten Schäden müssen über 750 Euro betragen. Die Nürnberger Kfz-Gutachter von Gutachterix, bieten für solche Fälle einen Vorab-Schadencheck an, indem Sie für Ihre Kunden unverbindlich und kostenfrei prüfen, ob die Bagatellschadengrenze überschritten ist.
Nachdem sich ein Verkehrsunfall ereignet hat, liegt es nahe, schnell nach einem Unfallgutachter in der Nähe zu suchen. Zu empfehlen ist einen lokalen Kfz-Gutachter auszuwählen, der den Fahrzeugschaden ohne lange Anfahrtszeiten direkt beim Kunden inspizieren kann. In Nürnberg gibt es einige Gutachterbüros. Ein kurzer Anruf genügt und schon ist ein Termin für die Schadensbegutachtung vereinbart. In der Regel wird der Begutachtungstermin für spätestens ein paar Tage nach dem Unfall vereinbart. Durch das leistungsstarke Netzwerk professioneller Gutachter können Auftraggeber direkt auf einen Anwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht zurückgreifen. So können etwaige Ansprüche mit aller Konsequenz notfalls auch vor Gericht durchgesetzt werden.
Zudem kann er zuverlässig einschätzen, wie viel Zeit die Instandsetzung in Anspruch nehmen wird. Ferner beurteilt der Experte, ob gegebenenfalls ein wirtschaftlicher oder technischer Totalschaden vorliegt. Sollte dies der Fall sein, bestimmt er den Wiederbeschaffungswert und Restwert mithilfe anerkannter Listen.
Weil ein Unfallwagen immer an Wert verliert, macht der Gutachter zudem Angaben zur sogenannten merkantilen Wertminderung. Die merkantile Wertminderung entspricht der Kaufpreisminderung.
Die folgenden Aspekte werden nach dem Verkehrsunfall vom Unfallgutachter analysiert und dokumentiert: