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Fernsehen und Tablets gehören zu unserer heutigen Welt dazu und damit gehören sie auch in die Welt unserer Kinder. In vermutlich jeder Familie ist das Thema Fernsehen und Videos gucken regelmäßig Streitthema. Dabei kommt wird häufig über die Länge der Videounterhaltung diskutiert.
Doch wie lange dürfen Kinder Fernsehen gucken und dürfen auch Kleinkinder schon ab und zu vor die Flimmerkiste? Kinderärzte und Pädagogen sind sich einig, zu viel und zu frühes Fernsehen wirkt sich nicht gut auf das Gehirn und die Entwicklung von Kindern, ganz besonders von Kleinkindern aus.
Kinderärzte und Pädagogen raten Eltern und Kindern beim Umgang mit Medienkonsum zu einigen Regeln. Kleinkinder sind von diesen Regeln jedoch ausgenommen. Fernsehen und Internetvideos sind für Kleinkinder einfach noch nicht geeignet.
Das Gehirn der Kleinkinder wird bei den hektisch wechselnden Bewegungen völlig überfordert. Das könnte zu Folge haben, dass das Kleinkind nach dem Fernsehen aufgewühlt oder weinerlich ist. Es gilt also grob: Fernsehen erst ab Vier Jahren. Für etwas ältere Kinder sollten Eltern die Nachfolgenden Empfehlungen beachten.
Zunächst sollten die Eltern ihr eigenen Medienverhalten beobachten. Denn die besten Regeln werden bei den Kindern nur wenig bewirken, wenn sich nur die Kinder daranhalten müssen. So sollten Eltern ihr Fernsehen- und Smartphone Verhalten hinterfragen. Habe ich mir diese Sendung jetzt ganz bewusst ausgesucht, oder will ich einfach nur das der Fernseher läuft? Teil der ersten Regel sollte außerdem sein, dass eine Medienfreie Zeit eingeplant wird. Hier sollen natürlich nicht nur die Kinder die Geräte auf Seite legen, sondern auch die Eltern checken in dieser Zeit keine E-Mails oder WhatsApp Nachrichten.
Hier werden von Kinderärzten und Pädagogen meist gleiche Empfehlungen ausgesprochen. Vorschulkinder sollten täglich nicht mehr als 20 bis 30 Minuten Fernsehen. Grundschüler dürfen am Tag maximal 45 Minuten schauen, ab und an darf es für Kinder ab 6 Jahren auch schon ein Kinderfilm sein. Andere Empfehlungen gehen in eine andere Richtung, hier soll ganz auf ein Zeitlimit verzichtet werden, damit die Medien nicht die Tagesstruktur übernehmen. Hierbei soll beispielsweise ein Tag lang pausiert werden, um am nächsten Tag einen ganzen Film gucken zu dürfen.
Bewusst ausgewählte Kindersendungen können Kinder in ihrer Entwicklung fördern. Auf Fernsehprogramm mit Werbung sollte bis zum Grundschulalter gewartet werden. Auch dann sollten Kinder wissen was Werbung ist und was sie mit den Kindern machen möchte. Wissenssendungen wie „Sendung mit der Maus“, oder „Anna mit den wilden Tieren“ vermitteln Kindern Wissen und wecken Neugier auf neues. Trotzdem sollte das Kind das Programm mit auswählen lassen. Denn wer mitentscheidet, lernt mit Kompetenz und Verantwortung umzugehen. Bei www.flimmo.de bewerten Medienexperten regelmäßig den Inhalt von Kindersendungen.
Eltern sollten vor der Auswahl einer neuen Sendung oder eines Films unbedingt die FSK-Freigabe beachten. Doch hier gibt es auch Ausnahmen, denn nicht alles was eine Freigabe „ab Null“ hat ist gleich für alle Kinder geeignet. Da kennen Eltern ihre Kinder am besten und wissen, wie sensibel sie sind und was ihnen Angst macht. Ganze Filme sollten Eltern in jedem Fall mitgucken oder vielleicht vorher sogar allein gucken. Nach dem Film sollten Eltern und Kinder noch gemeinsam Zeit haben, um zur Ruhe zu kommen. Am besten folgt zwischen Fernsehen und Bett noch eine halbe Stunde Vorlese- und Kuschelzeit.
Ab einem gewissen Alter möchten die Kinder natürlich auch selbst mal Videos aussuchen. Doch dabei ist Vorsicht geboten. Auf Videoplattformen wie YouTube werden ständig neue Videos vorgeschlagen, da werden Kinder kein Ende finden. Außerdem können dort Videos und Vorschaubilder auftauchen, die nicht für Kinderaugen geeignet sind. Eine gute Alternative ist zum Beispiel www.Sandmann.de. Hier können Eltern sich auch mal beruhigt wegdrehen, denn hier warten keine erschreckenden Bilder oder Videos auf die Kinder, wie es bei YouTube der Fall sein könnte.
Kinder sollten in jedem Fall ihr Fernsehprogramm mitbestimmen dürfen. Sollten Geschwisterkinder sich bei der Auswahl nicht einig werden gibt es die Option, dass sie nacheinander bestimmen dürfen, was geguckt wird. Oder der große schaut am Tablet im Kinderzimmer, während die kleine Schwester im Wohnzimmer über das Programm bestimmen darf. Im besten Fall einigen sich die Geschwister natürlich gemeinsam, hierfür eignen sich Wissenssendungen mit gemeinsamen Interessen der Kinder besonders gut.
Der Fernseher kann den Kindern nach der vereinbarten Zeit ganz einfach entzogen werden, indem Mama ihn einfach aus macht. Und bei Diskussionen schlicht die Fernbedienung versteckt. Doch mit Tablets und Smartphones ist das nicht so einfach Hand zu haben, denn so sitzen Mama und Papa ja auch regelmäßig hinter den Handys. Machen Videos vom Kindergeburtstag, Tanzeinlagen der Kinder und der Grillparty mit Freunden.
Klar, da dürfen die Kinder auch mal mitgucken was Mama da zuletzt gefilmt hat. Kurze Videos auf denen das Kleinkind sich beim Rutschen zu sieht sind dabei auch kein Problem. Mehr aber auch nicht und hier wird es schwierig, denn das Kleinkind wird schnell verstehen, wenn Mama das Handy rausholt, darf ich wieder lustige Videos mitgucken.
Medien gehören für unsere Kinder dazu, genauso wie sie zu uns gehören. Doch Eltern sollten in der heutigen Zeit nicht nur Aufmerksamkeit auf die Medienzeit ihrer Kinder richten, sondern auch darauf, was die Kinder gucken und was das mit ihren Kindern macht. Mit einigen Tipps und Absprachen kann das Fernsehen und Videos gucken der Kinder wieder mit Freude stattfinden.
Und Eltern können beruhigt das Kinderzimmer verlassen, wenn sie wissen das sich das Kind auf einer sicheren Videoplattform tummelt. Doch es gehört mehr dazu als Regeln aufzustellen, Eltern müssen ihren Kindern ein Vorbild sein. Also sollten diese die Regeln auch befolgen und nicht Tag für Tag auf das Smartphone und den Fernseher starren. Das Programm sollte bei Kindern und Eltern bewusst gewählt werden und es sollten regelmäßig Medienfreie Familienzeiten vereinbart werden.