Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat

Steuerbetrug Schwarzarbeit Finanzamt

Schwarzarbeit ist heutzutage weit verbreitet, denn viele Bürger möchten sich auf diese Weise die Haushaltskasse etwas aufbessern. Teilweise sind es Arbeitslose, aber auch Arbeitnehmer, die sich ganz nebenbei noch etwas dazu verdienen möchten. Leider verdrängen die meisten, dass es sich dabei um eine Straftat handelt, die in vielen Bereichen großen Schaden anrichten kann. Steuerhinterziehung ist die eine Sache, doch letztendlich schadet man auch dem Staat und schließlich auch sich selbst.

Ob man den Nebenverdienst wissentlich verschweigt, oder ob man geringe Beträge nicht als Zuverdienst ansieht, das ist dabei vollkommen egal. Viele Unternehmen nehmen mittlerweile die Dienste von Detekteien in Anspruch, um die Schwarzarbeit ihrer Mitarbeiter aufzudecken. Wenn man in Franken ansässig ist, kann man einen Privatdetektiv in Nürnberg beauftragen. Auf jeden Fall muss man mit hohen Strafen rechnen, wenn die Schwarzarbeit auffliegt.

Zur Schwarzarbeit gehören immer zwei

Zu Schwarzarbeit gehören immer zweiGrundsätzlich zählen zur Schwarzarbeit alle Dienst- und Werksleistungen, bei denen ein Verstoß gegen das Steuer- oder Sozialversicherungsgesetz vorliegt. Dabei machen sich übrigens immer zwei Parteien schuldig, nämlich der Auftraggeber und der Auftragnehmer. Der Arbeitgeber verstößt gegen geltende Gesetze, sobald er einen Beschäftigten nicht ordnungsgemäß anmeldet, falls dieser einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht.

Darüber hinaus gilt es auch als Schwarzarbeit, wenn jemand einem Gewerbe nachgeht, dieses aber nicht bei den Behörden angemeldet hat. Schwarzarbeiter sind stets ohne Steuerkarte beschäftigt und erhalten ihren Lohn in bar, Rechnungen gibt es nicht. Auf diese Weise gibt es auch keinerlei Nachweis, dass er einer Tätigkeit nachgegangen ist. Die Inflation fördert auch die Schwarzarbeit, denn Spartipps fürs Einkaufen reichen oftmals nicht mehr aus.

Was zählt überhaupt zur Schwarzarbeit?

Schwarzarbeit ist kein Problem der heutigen Zeit, denn es hat sie schon immer gegeben. Allerdings gibt es einige Branchen, in denen sie besonders weit verbreitet ist. In erster Linie muss man dabei an die Baubranche denken, doch auch in der Landwirtschaft werden oftmals Personen illegal beschäftigt. Das sind jedoch nur die großen Fische, wesentlich häufiger hat man es mit Straftaten im Kleinen zu tun. Handwerker streichen nach Feierabend noch die Wohnung eines Bekannten oder verlegen Pflastersteine in dessen Einfahrt.

Baubranche kommt öfter vor für SchwarzarbeitAbbildung 1: Gerade in der Baubranche arbeiten viele Arbeitnehmer illegal ohne Anmeldung.

Viele fragen einen Handwerker aus dem Freundeskreis, um Dienstleistungen wesentlich günstiger zu erhalten. Am Ende erfolgt keine Rechnungsstellung, so dass auch keine Umsatzsteuer abgeführt wird. Schwarzarbeit ist auch dann gegeben, wenn jemand einen Minijob ausübt, diese Tätigkeit aber nicht gemeldet wurde. Putz- oder Haushaltshilfen werden auch gerne ohne Anmeldung beschäftigt und machen sich somit der Schwarzarbeit strafbar.

Von Schwarzarbeit ist immer dann die Rede, wenn es um einen Gewinn geht. Gefälligkeiten für Nachbarn fallen demnach nicht darunter, hier darf man auch ein paar Euros dafür kassieren. Sollte es jedoch um regelmäßig durchgeführte Arbeiten gehen, dann ist Schwarzarbeit wiederum ein Thema. Eine Gefälligkeit ist es dann, wenn keine Zahlung vereinbart wurde und es sich um einen kleinen Betrag handelt.

Die negativen Folgen sind vielen nicht bewusst

Sobald es um eine illegale Beschäftigung geht, gibt es auf lange Sicht nur negative Auswirkungen. Selbstverständlich haben die Schwarzarbeiter erst einmal mehr Geld zur Verfügung, und die Arbeitgeber haben Geld gespart. Doch im Endeffekt gehen dadurch jede Menge Arbeitsplätze verloren, was großen Schaden anrichtet. Aus Sicht des Staats ist es so, dass ihm hohe Einnahmen fehlen. In der Folge können wichtige Projekte nicht erledigt werden, was wiederum zu Lasten der Bevölkerung geht.

Wenn Arbeitgeber Leute ohne Anmeldung beschäftigen, dann ergeben sich daraus verschiedene Probleme. Sollte sich jemand bei der Arbeit verletzen, wird die Krankenkasse im schlimmsten Fall nicht die Kosten dafür übernehmen. In diesem Fall wird der Auftraggeber zur Kasse gegeben, und wenn er Pech hat, muss er sogar eine lebenslange Rente zahlen. Führt ein Arbeitnehmer seine Aufgaben nicht ordnungsgemäß aus, bestehen keinerlei Ansprüche auf die Behebung von Mängeln oder Schadensersatz. Unternehmen leiden ebenfalls unter der Schwarzarbeit, denn es kommt zur Wettbewerbsverzerrung. Betriebe müssen Mitarbeiter entlassen und sind sogar in ihrer Existenz bedroht.

Schwarzarbeit ein großes problemAbbildung 2: Bei der Schwarzarbeit ist unter anderem die Steuerhinterziehung ein großes Problem.

Ein weiteres Problem besteht bei Arbeitslosen, die nebenbei der Schwarzarbeit nachgehen, denn in diesem Fall haben sie es auch noch mit Sozialbetrug zu tun. Werden Angestellte bei der Schwarzarbeit erwischt, droht ihnen der Verlust des Arbeitsplatzes. Nicht selten melden sich Arbeitsnehmer krank, um in dieser Zeit dann schwarz zu arbeiten. Unternehmen engagieren zu diesem Zweck gerne Detekteien, um eine Handhabe gegen den Mitarbeiter zu haben. Am Ende werden alle Steuerzahler durch Schwarzarbeit geschädigt. Zum einen fehlen Steuereinnahmen, und zum anderen kommt man auch für die Sozialleistungen von Arbeitslosen auf.

Bei Schwarzarbeit drohen hohe Strafen

Für Verstöße, die mit Schwarzarbeit in Zusammenhang stehen, ist die Zollverwaltung zuständig. Arbeitgeber und Selbstständige müssen mit strafrechtlichen Folgen rechnen, wenn sie die Meldepflicht missachtet haben. Auf jeden Fall stellt Schwarzarbeit eine Ordnungswidrigkeit dar, unter Umständen sogar eine Straftat. Je nach Tatbestand kann das Bußgeld unterschiedlich hoch ausfallen. Ist ein Gewerbe nicht angemeldet, kann das bis zu 50.000 Euro kosten, das gleiche gilt, wenn ein Eintrag in der Handwerksrolle nicht vorhanden ist.

Ist im eigenen Haushalt jemand geringfügig beschäftigt und nicht gemeldet bedeutet das ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Fehlen notwendige Dokumente, oder wurden diese nachträglich eingereicht, wird das mit bis zu 1.000 Euro geahndet. Während das nur Ordnungswidrigkeiten waren, werden gemäß Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sogar Bußgelder von bis zu 300.000 Euro fällig. Im schlimmsten Fall stehen sogar Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren in Aussicht.