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Seit Jahren erleben Tapeten ein Revival, denn gegenüber Wandfarben bieten sie zahlreiche Vorteile. Muster, fotogetreue Motive und spannende Effekte lassen sich mit den Wandgestaltungsmitteln beispielsweise ohne viel Vorerfahrung und Zeitaufwand realisieren. Mit den richtigen Tapeten kann man Aufenthaltsräume wie das Wohnzimmer in eine Wellnessoase verwandeln, die Raumatmosphäre beeinflussen und das Beste aus Zimmern herausholen. Grundsätzlich darf man nach zahlreichen Urteilen des Bundesgerichtshofs auch in Mietwohnungen tapezieren, denn Wandgestaltung fällt unter das Recht zum Persönlichkeitsausdruck. Doch muss man angebrachte Tapeten vor dem Auszug wieder entfernen?
Weil der Hausbau heutzutage erschreckend viel kostet, mietet der Großteil aller Nürnberger Immobilien, anstatt im Eigenheim zu wohnen. Um sich wohlzufühlen, darf man die Wandgestaltung in Mietobjekten bis zu einem gewissen Grad verändern, beispielsweise mit Tapeten. Allerdings heißt es in vielen Mietverträgen, dass sich die Immobilie beim Auszug im selben Zustand befinden muss wie beim Einzug. Dabei gibt es in der Welt des Mietrechts unterschiedliche Sichtweisen darauf, wann und inwieweit Tapeten beim Auszug vom Mieter entfernt werden müssen. In der Regel hängt die Antwort vom Mietvertrag im Einzelfall ab. Wer beispielsweise in eine Wohnung mit gestrichenen Wänden eingezogen ist und diese Wände mit extravaganten Tapeten tapeziert hat, sollte das Mietobjekt so verlassen, wie er es übernommen hat. Angebrachte Tapeten mit auffälligen Farben, Motiven oder Mustern sollten entfernt werden, bevor neu gestrichen wird.
Anders verhält es sich, wenn man in eine bereits tapezierte Wohnung eingezogen ist. Einige Mietverträge enthalten eine sogenannte Tapetenklausel, die den Mieter vor dem Auszug zum Ablösen angebrachter sowie übernommener Tapeten zu verpflichten versucht. In vielen Fällen berufen sich Vermieter auch auf Abnutzungserscheinungen, die im Laufe der Mietzeit entstehen und vom Mieter vor dem Auszug ausgebessert werden müssen. Laut Rechtsexperten sind solche vorgefertigten Klauseln zur Tapetenentfernung und Renovierung nach Urteilen des Bundesgerichtshofs in mehr als 70 Prozent aller Fälle unwirksam. Um im Einzelfall Sicherheit zu gewinnen, sollte der Mietvertrag stets durch einen Rechtsberater geprüft werden.
Experten-Tipp: Übertapezieren ist selten empfehlenswert!
Weil Tapeten früher meist aus Papier bestanden, konnte man sie bei wirksamen Renovierungsklauseln im Mietvertrag auch einfach übertapezieren, anstatt sie zu entfernen. Theoretisch kann man auch heute noch Modelle wie die Raufaser-Tapete übertapezieren und sich dadurch Arbeit sparen. Allerdings leidet das Raumklima unter zu vielen Tapetenschichten, was von Vermietern negativ aufgenommen werden kann. Deshalb ist das Entfernen und Neutapezieren gerade in Mietwohnungen in der Regel die bessere Entscheidung.
Besonders in gemieteten Immobilien sollte man bei der Entfernung von Tapeten so vorsichtig wie möglich vorgehen. Denn wenn man die Wände beim Entfernen beschädigt, muss man diese Beschädigungen vor dem Auszug nochmal extra ausgleichen oder bezahlen. Dem Vermieter stehen in solchen Fällen Schadenersatzforderungen zu. Mit passenden Mitteln und viel Geduld lassen sich Tapeten in aller Regel aber rückstandslos entfernen. Dies gilt vor allem für Vliestapeten, weil sie spaltbar abziehbar sind.
Vor dem Beginn der Abzieharbeiten bereitet man idealerweise den Raum vor. Mit einer Abdeckplane schützt man den Boden und die Möbel, damit etwaige Ablösemittel beim Heruntertropfen keinen Schaden verursachen. Am besten stellt man das Mobiliar zudem in die Mitte des Raumes, sodass es bei der späteren Arbeit nicht im Weg ist. Ratsam ist vorab außerdem der Kauf eines flüssigen Tapetenlösers. Solche Mittel bestehen aus Tensiden und Wasser, wobei die Tenside als Lösungsvermittler wirken und normalerweise unmischbaren Substanzen Verbindungen ermöglichen. Wer diese Mittel nutzt, sollte einige Schutzmaßnahmen beachten. Idealerweise öffnet man zur Belüftung die Fenster und trägt zum Schutz der eigenen Haut Handschuhe, um Reizungen zu verhindern. Im Anschluss an die Vorbereitungsarbeiten sollte man
Experten-Tipp bei besonders hartnäckigen Tapetenresten
Wenn sich einige Stellen der alten Tapete einfach nicht lösen wollen, trägt man mehrfach Ablösemittel auf und lässt es etwas länger einwirken als auf der Verpackung angegeben. Auch ein Dampfgerät kann helfen, besonders bei mehreren Tapetenschichten.
Hat man gerade erst unter viel Aufwand Tapeten in der alten Wohnung abgelöst, sollte man im neuen Mietobjekt schon beim Tapezieren der Wände lieber leicht ablösbare Tapeten verwenden. Vliestapeten reißen im Gegensatz zu Papiertapeten nicht so leicht, sodass beim Entfernen nicht so oft Reste auf der Wand zurückbleiben. Hilfreich ist es auch, wenn man sich noch vor dem Anbringen neuer Tapeten genau über die vorgegebenen Bedingungen im Mietvertrag informiert. Am besten zieht man von Anfang an einen Fachmann zu Rate.