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Unternehmenskauf: Share Deal oder Asset Deal?

In der Gegenwart gehört es schon zur Normalität, ein Unternehmen nicht zwingend gründen zu müssen, um als Firma dennoch agieren zu können. Ein Unternehmenskauf kann in diesem Zusammenhang ebenfalls in Betracht gezogen werden. Es gibt dabei zwei Wege, wie eine Übernahme erfolgen kann, entweder durch einen „Share Deal“ oder alternativ mithilfe eines „Asset Deal“. Im nachfolgenden Artikel erfahren unsere Leser, was es mit beiden Möglichkeiten auf sich hat und was bei diesen zu beachten ist.

Begrifflichkeit und Rechtliches:

Der Begriff Share leitet sich vom Gegenstand des Kaufes beziehungsweise gesellschaftlichen Anteilen (share) ab. Güter aus der Wirtschaft werden im Englischen wiederum als Assets bezeichnet. Wie viele Wörter aus der Sprache finden auch diese Begriffe eine Anwendung in unserer gesellschaftlichen Mitte, eben beim Unternehmenskauf. So gesehen erhalten bei beiden Wegen Käufer ein Unternehmen, was sie favorisieren. Rechtlich gesehen gibt es jedoch Unterschiede der beiden Möglichkeiten.

Obendrein gehen einige Vor- sowie Nachteile mit der Inanspruchnahme der jeweiligen Variante einher. Wer vor hat, ein Unternehmen zu kaufen, lässt sich in der Regel beraten. Dies geschieht normalerweise durch Fachanwälte aus den Bereichen Steuerrecht beziehungsweise Gesellschaftsrecht. In diesem Schritt geht es um die Festlegung von Strategien sowie Einhaltung verschiedener Gesetze und steuerrechtlichen Vorgaben.

So wird beim Unternehmenskauf unterschieden:

Der Erwerb von einem bereits bestehenden Unternehmen würde sicherlich keinen Sinn ergeben, wenn man als Käufer nichts von diesem Unterfangen hätte. Hierbei müssen Kaufinteressenten die Wirtschaftlichkeit objektiv beurteilen. Erträge sollten mit den Investitionen stets im Einklang stehen. Ohne vernünftige Renditen rechnet es sich für Interessenten nicht, eine Firma zu übernehmen. Die Wirtschaftlichkeit bestimmt letztendlich auch über die Höhe des zukünftigen Kaufpreises.

Share Deal oder Asset Deal?:

Unternehmen können einer Gesellschaft angehören, beispielsweise wenn alle Wirtschaftsgüter dieser zugehörig sind, welche generiert wurden. Das kann sich durch eine Kommanditgesellschaft, AG oder auch GmbH als Rechtsform manifestieren. Diese bietet einen Mantel um das Unternehmen drumherum. Demzufolge besitzt die Firma Gesellschaftsanteile, welche als Shares bezeichnet werden. Verschiedene Gesellschafter können Teile eines Unternehmens besitzen und haben so ein Mitspracherecht, wenn es um wichtige Entscheidungen sowie Investitionen geht.

Ein Erwerber kann Gesellschaftsanteile übernehmen, so entsteht ein Share Deal, da die dann ehemaligen Gesellschafter ihre Teile abgegeben und somit keine Einflussnahme mehr haben. Ein Käufer kann auch nur die Wirtschaftsgüter im Ganzen mit übernehmen, welche zur Erzeugung der Erträge führen sollen. Diese stammen von der bisherigen Gesellschaft. So entsteht sinngemäß ein Asset Deal. Bei Share Deals steht also der jeweilige Gesellschafter als zukünftiger Veräußerer im Vordergrund. Wenn ein Asset Deal vorliegt, stehen die Wirtschaftsgüter zur Disposition.

Wichtig dabei zu erwähnen ist, dass eine einzelkaufmännische Firma nicht die Wahl hat, wenn es um Asset Deal oder Share Deal geht. Hier existieren nämlich keine Gesellschafter oder Unternehmensanteile. Es gibt also nur wirtschaftliche Güter, welche im Rahmen eines Asset Deals an den neuen Besitzer des Unternehmens übertragen werden können, jedoch keine einzelnen Unternehmensanteile.

Vor- und Nachteile vom Share Deal:

Unternehmenskauf Vorteile und Nachteile - der Share DealAls Käufer erhält man alle Gesellschaftsanteile und Verträge mit Partnern, beispielsweise Dritten. Dazu gehörten auch Verträge mit Lieferanten, Vermietern und Kunden. Diese müssen oft übernommen werden, was nachteilig sein kann. Abgeschlossene Verträge bieten Außenstehenden sowie Partnern einerseits eine gewisse Kontinuität sowie Planbarkeit.

Erwerber von Unternehmen kaufen aber auch diese Fesseln mit, so kann man viele Abläufe anfangs gar nicht optimieren oder sich von Verträgen mit Fremdanbietern oder Partnern trennen. Vorteilhaft wiederum ist, dass man je nach bisherigem Unternehmenskonzept auf eine meist funktionierende Infrastruktur zurückgreift. Etwaige Mitarbeiter kennen ihre Aufgabengebiete und müssen nicht erst kostenintensiv sowie zeitraubend eingearbeitet werden.

Vor- und Nachteile vom Asset Deal:

Vorteile und Nachteile beim Unternehmenskauf mit Asset DealEin Käufer erhält hier die Wirtschaftsgüter und kann so schon auf ein gewisses Repertoire zurückgreifen, wenn es um die Handlungsfähigkeit auf den Märkten geht. Waren müssen nicht erst neu eingekauft werden, sie sind Bestandteil eines Asset Deal. Jeder Posten wird im Kaufvertrag festgehalten, man weiß also, wofür die investierte Geldsumme verwendet wird. Je höher die Güteranzahl ist, umso größer ist die Chance, dass diese nicht übersichtlich und nachvollziehbar aufgelistet und dargestellt werden.

Zudem kann es sein, dass bei der Auflistung wichtige Wirtschaftsgüter fehlen und somit beim Veräußerer verbleiben. Wenn diese jedoch nicht vorhanden sind, dann kann dies der Wirtschaftlichkeit und zukünftigen Renditen schaden. Eine Übernahme von einer Kfz-Werkstatt ohne Hebebühnen, Werkzeug und Eigentumshalle stellt somit ein Problem dar, wenn diese Aspekte nicht Bestandteil einer Auflistung sind, welche ein Veräußerer jedoch braucht, um das Unternehmen funktional weiterführen zu können.

Fazit zum Unternehmenskauf über Asset- und Share Deal

Fazit zum Unternehmenskauf über Asset-Deal und Share-DealWer ein Unternehmen erwerben möchte, kann dies nicht immer mithilfe einer Entscheidungsmöglichkeit zwischen Share Deal oder Asset Deal tun. Oft hat man keine Wahl, da bleibt einem nur übrig, ein Unternehmen via Share Deal oder Asset Deal zu erwerben. Doch beide Wege haben ihre Vorteile, welche immer im Zusammenhang mit dem zu erwerbenden Unternehmen gesehen werden müssen.