Verschrottung oder Verkauf: So lässt sich das alte Auto noch zu Geld machen

Sein altes Auto zu Geld machen: Verschrotten oder Verkaufen?

Wer sein altes Auto loswerden will, um sich ein neues Fahrzeug zuzulegen oder sogar gänzlich auf den fahrbaren Untersatz zu verzichten, stellt sich meist eine Frage: Wie lässt sich das Auto auf möglichst einfache Weise zu Geld machen? Vor allem dann, wenn es sich um einen Unfallwagen handelt, ist ein Verkauf häufig mit viel Aufwand verbunden Die Verschrottung lohnt sich dabei häufig besser. Doch nicht immer muss ein Unfallwagen entsorgt werden – wer die richtigen Schritte in die Wege leitet, kann auch hier einiges an Geld aushandeln.

Häufig lassen sich unversehrte Einzelteile gut an Hobbybastler und Werkstätten verkaufen

Auch aus einem schrottreifen Auto lässt sich nicht selten noch ein überraschend hoher Betrag erhalten. Auch wenn sich Autos mit Totalschaden nicht mehr dazu eignen, damit am Straßenverkehr teilzunehmen, kann sich der Kauf für Ankäufer lohnen. Schließlich lassen sich oft noch einzelne, unversehrte PKW Teile wie Kotflügel oder Teile der Elektronik entnehmen und aufbereiten. So lassen sich diese anschließend wieder für mehr Geld zu verkaufen. Ambitionierte Hobby-Bastler nutzen schrottreife Unfallwagen außerdem gerne als Ersatzteillager. Autos in besonders schlechtem Zustand können daher direkt als Ersatzteilspender angeboten werden. Beispielsweise in den Kleinanzeigen von Zeitungen oder auf diversen Webseiten. Unter Umständen lohnt es sich sogar, das Fahrzeug selbst auseinanderzubauen und die Einzelteile günstig zu verkaufen. Auf die Automarke und das Modell spezialisierte Händler oder sogar Fanclubs erhöhen dabei die Wahrscheinlichkeit für einen erfolgreichen Verkauf.

Auch Kfz-Werkstätten kaufen häufig schrottreife Autos an. Wer einen Unfallwagen verkaufen will, muss diesen also nicht zwangsläufig vorher einer kostspieligen Reparatur unterziehen. Sofern der Schaden mehr als 200 Euro beträgt und damit nicht mehr in die Kategorie „Bagatellschaden“ zählt, sind Verkäufer jedoch dazu verpflichtet, den Wagen als Unfallwagen zu kennzeichnen. Wer verschweigt, dass es sich bei dem zu verkaufenden Fahrzeug um einen Unfallwagen handelt, macht sich strafbar.

Viele Händler haben sich auf den An- und Weiterverkauf von Unfallwagen spezialisiert

Ein Unfallwagen ist generell weniger wert, als ein gleichwertiges und unfallfreies Auto – auch dann, wenn der Schaden fachmännisch behoben wurde und äußerlich nichts mehr auf einen Unfall hindeutet. Im Falle eines Unfalls erstellt die Versicherungsbeteiligung dabei in aller Regel ein Gutachten, das über die entsprechende Wertminderung unterrichtet. Sofern ein Autoverkauf stattfindet, gehört dieses Gutachten zwangsläufig zu den zu übergebenden Unterlagen. Ein Unfallauto zu verkaufen, lohnt sich dabei in vielen Fällen besser, als eine Verschrottung, auch wenn es sich dabei um einen Totalschaden handelt, auch wenn der Verkauf häufig mit etwas Aufwand verbunden ist.

Immerhin ist eine Verschrottung in den meisten Fällen nicht kostenlos und kann mit hohen Kosten zu Buche schlagen – dann beispielsweise, wenn das schrotreife Auto noch zum Schrottplatz transportiert werden muss. Wer es nicht schafft, ein schrottreifes Auto privat zu verkaufen, kann sich dabei auch professionelle Hilfe holen. Viele Händler haben sich auf den An- und Weiterverkauf entsprechender Autos spezialisiert und kümmern sich dabei auch um die Abholung des Wagens. Gelingt auch das nicht, bleibt nur noch die Verschrottung.

Handelt es sich um einen Unfallwagen, darf dies nicht verschwiegen werden

Kleinere Reparaturarbeiten lohnen sich in den meisten Fällen – dann zumindest, wenn die Kosten für die Reparatur nicht den Wiederverkaufswert des Autos übersteigen. Wer sich unsicher ist, kann Kostenvoranschläge verschiedener Reparatur-Werkstätten miteinander vergleichen und anschließend entscheiden, ob sich eine Reparatur lohnt oder nicht. Ein Gutachten, das von der Versicherung im Zuge eines Unfalls erstellt wird, hilft ebenfalls bei der Entscheidung. Wer sich dazu entschließt, seinen Wagen reparieren zu lassen, sollte dabei unbedingt einen erfahrenen Spezialisten engagieren – dann nämlich sind beim Verkauf nur geringe Einbußen zu erwarten. Viele Privatpersonen bevorzugen dabei gerade Unfallautos und ziehen diese dem gleichen neuwertigen Modell vor. Schließlich lässt sich auf diese Weise vergleichsweise viel sparen – ohne dabei mit Nachteilen rechnen zu müssen, sollte die Reparatur fachgerecht durchgeführt worden sein.

Zu einer fachgerechten Reparatur zählt dabei auch die Dokumentation dieser. Rechnungen und Gutachten der Werkstatt und gegebenenfalls auch des Gutachters sollten also bei einem Verkauf vorgelegt werden können. Sollte ein Verkauf tatsächlich zustande kommen, muss ein Kaufvertrag aufgesetzt werden. Dieser beinhaltet unter anderem die Unterschrift des Käufers, der einwilligt, über den Unfall in Kenntnis gesetzt worden zu sein.

Kundenzufriedenheit ist auch bei privaten Käufen von enormer Wichtigkeit

KundenzufriedenheitWährend sich die Reparatur von neuen Autos häufig lohnt, ist die Verschrottung oder der Verkauf ohne Reparatur bei alten Fahrzeugen meist die bessere Wahl. Auch ein Totalschaden bedeutet meist eine zu kostspielige Reparatur. Wer sich dazu entschließt, einen Unfallwagen im Netz, in der Zeitung oder auf andere Weise zu verkaufen, sollte dabei direkt schon in der Anzeige kennzeichnen, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt – auch wenn dies durch entsprechende Bilder ersichtlich ist. Wer diese wichtige Information verschweigt, macht sich nicht nur strafbar, sondern verspielt damit auch das Vertrauen des Verkäufers. Kundenzufriedenheit sollte dabei auch bei einem privaten Verkauf an erster Stelle stehen. Potenziellen Käufern nach Möglichkeit eine Probefahrt machen zu lassen, ist dabei nicht verpflichtend, lässt die Chancen auf einen Verkauf jedoch stark steigen.