Ungefähr 120.000 Baudenkmäler existieren allein bei uns in Bayern. Naturgemäß sind längst nicht alle davon Gebäude. Und diejenigen, die es sind, sind nicht zwangsläufig in Gänze als Baudenkmal deklariert – sondern vielleicht nur eine historisch besonders relevante Fassade.
Dennoch gilt: Wer insbesondere in einem umfassend denkmalgeschützten Haus lebt, für den wiegt der Erhalt des historischen Guts oft sogar schwerer als sämtliche Aspekte von Energetik und Umweltschutz. Das erfasst neben vielem anderen auch das Thema Wärmepumpe.
Verschiedene Nationen haben großes Interesse daran, ihr technisch-kulturelles Erbe zu bewahren. Das heißt, Zeitzeugen vergangener Epochen vor Änderungen, Zerstörung und dergleichen zu schützen. Bei uns in Deutschland zeigt sich das insbesondere beim Umgang mit historischer Architektur. Denn unter anderem
hat Deutschland in dieser Beziehung sehr viel vorzuweisen. Gleichsam erfuhr das Land insbesondere im Zweiten Weltkrieg (1939-1945) fürchterliche Verheerungen. Sie zerstörten viele historisch-architektonische Schätze unwiederbringlich.
Allein Nürnberg wurde damals 28-Mal teils schwerstens bombardiert; zum Kriegsende kamen noch massive Artillerieschäden hinzu. Das machte Nürnberg mit 95 Prozent Totalverlust der Altstadt-Gebäudesubstanz zu einer der am stärksten kriegsverheerten Städte Deutschlands in den damaligen Grenzen.
Basierend auf all diesen Tatsachen versuchen primär die hiesigen Denkmalschutzbehörden das zu bewahren, was noch übrig ist. Wie schon erwähnt: Beileibe nicht nur vollständige Gebäude, sondern verschiedenste bauliche Details. Dazu nicht nur bloß „alte“ Bauten, sondern solche, die andere Kriterien erfüllen. Im Prinzip kann alles, was
von besonders schützenswertem Interesse ist, derart eingestuft werden. Damit einhergehen dann verschiedenste Limitierungen. Am schwerwiegendsten: Verändert werden dürfen nur Dinge, die das „geschützte Gesamtbild“ nicht verändern – und sowieso müssen Besitzer praktisch standardmäßig davon ausgehen, selbst vor der Installation einer Außenleuchte oder eines ähnlichen kleinen Bauteils bei der Behörde eine Erlaubnis einholen zu müssen. Je nach Art und Umfang des Schutzes wird davon auch zumindest die Grundsubstanz des Innenraumes erfasst.
Eines gleich vorweg: Selbst bei einem vollständig dem Denkmalschutz unterliegenden Gebäude ist es nicht unmöglich, eine Wärmepumpe samt den benötigten Zusatzelementen zu integrieren. Dennoch fällt für die Besitzer derartiger Gebäude zumindest vieles von derjenigen Wahlfreiheit weg, die Bauherrn und Besitzer von ungeschützten Bestandsbauten gleichermaßen genießen. Das betrifft speziell:
Viele denkmalgeschützte Gebäude sind energetisch sehr schlecht aufgestellt. Gleichermaßen erschwert der Denkmalstatus vieles, was zur Behebung normalerweise eingesetzt wird, respektive beim Einsatz von Wärmepumpen gerne gewählt wird.
Fangen wir in der gleichen Reihenfolge wie einige Zeilen weiter oben an:
Die typischste Wahl, um bei einer Wärmepumpe die Wärme des Wassers in die Räume abzugeben, ist eine Fußbodenheizung. Schlicht, weil die großen Flächen durch ihre große Wärmeabstrahlung zwangsläufig die Vorlauftemperatur reduzieren.
Bloß: In sehr vielen historischen Denkmalschutzgebäuden bestehen die Fußböden nicht aus Materialien, die mit den nötigen Heizungsleitungen kompatibel wären. Beispielsweise, weil es sich um einschalige Dielenböden auf Deckenbalken handelt – und vielleicht die Räume durch einen zweiten Boden zu niedrig würden.
Häufig besteht zwar die Option, das gleiche Heizungsprinzip in die Wände oder die Decke zu integrieren. Zumindest steht das jedoch unter Vorbehalt der Denkmalschutzbehörde – je nach genauem Schutzstatus.
Insbesondere dann, wenn das Haus jedoch sowieso mit herkömmlichen Heizkörpern ausgestattet ist, dann ist ein technisch sehr einfacher Umstieg möglich. Dafür stehen sogenannte Wärmepumpenheizkörper. Äußerlich ähneln sie den herkömmlichen Systemen, innen sind sie jedoch so gestaltet, dass eine erheblich niedrigere Vorlauftemperatur als bei einer Kombination mit herkömmlichen Heizkörper möglich wird.
Da viele solcher Bauten vor Erteilung des Schutzes mit einer wasserführenden Zentralheizung ausgerüstet wurden, dürften diese speziellen Heizkörper die universellste Lösung darstellen – selbst dort, wo es bislang noch gar keine Heizkörper gab.
Wie dämmt man ein Gebäude nachträglich? In den meisten Fällen, indem die Fassade durch ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) „eingepackt“ wird. Dazu noch eine Unter-, Zwischen- oder Aufsparrendämmung des Daches und der Außenhülle weist – bis auf Fenster und Türen – einen erheblich verbesserten Wärmedurchgangskoeffizienten auf.
Einmal mehr verunmöglichen Denkmäler dieses direkte Vorgehen meistens. Denn bis auf einige wenige Ausnahmen ist bei ihnen vor allem die äußere Optik „das“ maßgeblich schützenswerte Detail. Selbst dort, wo es anders ist, ist ein WDVS meist keine Option – ein historisches Fachwerk oder kunstvolle Stuckverzierungen verdecken? Zurecht unvorstellbar für viele Besitzer.
Für die Außenwände bleiben daher drei Alternativmöglichkeiten:
Einmal mehr kommt es auf die Details des Schutzstatus‘ an. Sind beispielsweise sowohl Fassade als auch vertäfelte Innenwände geschützt, kann es sehr schwierig werden.
Einfach dagegen kann eine Dachdämmung verlaufen. Hier existieren mittlerweile verschiedene, zudem sehr leichtgewichtige Möglichkeiten, die sich nahezu unsichtbar irgendwie zwischen Eindeckung und Sparren integrieren lassen.
Der Wärmedurchgangskoeffizient einer Gebäudehülle muss überall gleich sein. Andernfalls drohen an den Übergangsstellen rasch Feuchtigkeitsprobleme. Das heißt, es ist nicht ratsam, die Wände eines Denkmals zu dämmen, ohne ebenso die Werte von Fenstern und Türen zu verbessern.
Hierbei dürfte es sich um eine der einfachsten Maßnahmen zur Integration einer Wärmepumpe handeln – die lediglich überraschend kostspielig sein kann. Denn spezielle Denkmalschutzfenster und -türen sind mittlerweile leicht erhältlich. Ihre Optik ist in jeglicher Hinsicht historisch, die Dämmwerte dagegen neuzeitlich.
Allerdings handelt es sich fast immer notgedrungen um Maßanfertigungen. Viele Denkmäler wurden vor dem Aufkommen von Baunormen und baulichen Standardisierungen errichtet. Hinzu kamen oftmals noch gewisse Setzbewegungen im Lauf der Zeit. Meistens sind Fenster und Türen deshalb Unikate. Entsprechend erheblich können die Kosten für dämmende Denkmalschutzfenster ausfallen.
Wie schon erwähnt, existieren verschiedene Arten von Wärmepumpen. Für viele Besitzer von denkmalgeschützten Gebäuden zählen dabei zwei Dinge:
Derzeit herrschen diesbezüglich zumindest etwas einfachere Verhältnisse vor als noch vor wenigen Jahren. Denn selbst bei den Luft-Luft-Wärmepumpen existieren mittlerweile verschiedene Systeme unterschiedlicher Anbieter, die ohne Außeneinheit auskommen. Sie benötigen typischerweise nur noch zwei Luftöffnungen, wobei sich diese auf verschiedene Arten realisieren lassen.
Allerdings ist es dann nötig, im Haus selbst genügend (nicht vom Denkmalschutz erfassten) Raum zu besitzen. Primär im Keller. Der Dachboden ist bereits ein schwierigerer Aufstellort. Vornehmlich, weil das Gewicht einer Wärmepumpe je nach Größe und Leistungsklasse mitunter über der Tragfähigkeit pro Flächeneinheit liegen kann. Wohl existieren kompakte Wärmepumpen im mittleren zweistelligen Gewichtsbereich. Für größere Gebäude (etwa denkmalgeschützte Gehöfte) kann das jedoch hinsichtlich der Leistung zu wenig sein.
Des Weiteren sei eines unterstrichen: Allein in den vergangenen etwa zehn Jahren war die Wärmepumpenbranche extrem umtriebig. Denn Deutschland ist allgemein ein Land mit einem sehr alten Gebäudebestand. Neubauten sind verhältnismäßig einfach mit Wärmepumpen zu versehen, Altbauten erfordern hingegen oft spezielle Systeme.
Doch wo das beispielsweise noch Mitte der 2010er teils ziemlich schwierig war, bietet der Markt heutzutage eine große Fülle von Wärmepumpensystemen, die auf die Realitäten und Limitierungen von Altbauten abgestimmt sind – und somit ebenso zumindest aus technischer Sicht für denkmalgeschützte Häuser geeignet sind. Das gilt weit über Wärmepumpen ohne Außeneinheit hinaus.
Denkmalschutz ist definitiv ein hohes Gut, ohne das die heutige Gebäudelandschaft um einige „Schätze“ ärmer wäre. Doch selbst wenn der Schutzstatus vielfach sämtliche anderen Erwägungen übertrifft, ja sogar explizit über dem Gebäudeenergiegesetz steht, bedeutet das nicht, es wäre nötig, in Sachen Heizung darin wie im Errichtungs-Jahrhundert zu leben.
Sowohl die Wärmepumpe selbst als auch die nötige Dämmung und Heizkörper können zumindest in sehr viele vollständig geschützte Gebäude integriert werden. Es wird lediglich die Wahlfreiheit reduziert. Sowieso ist es nötig, zuvor alles mit der Denkmalschutzbehörde abzustimmen – das allerdings ist Besitzern solcher Gebäude meistens schon durch andere Änderungs- und Modernisierungswünsche wohlbekannt.