Die EU-Staaten einigen sich auf ein Gesetz zur künstlichen Intelligenz

Die EU-Staaten einigen sich auf ein Gesetz zur künstlichen Intelligenz

Am 2. Februar 2024 vollbrachten die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einen historischen Konsens. Sie einigten sich auf ein Gesetz, das sich mit Maßnahmen zur Reglementierung der künstlichen Intelligenz beschäftigt. Nach langwierigen Verhandlungen seit dem Vorschlag zur Regulierung der KI im April 2021 zwischen den Mitgliedern des Europäischen Parlaments, den Vertretern des Rates und Beamten der Europäischen Kommission wurde eine einstimmige Einigung der Mitgliedsländer erzielt. Diese Einigung markiert den ersten von vielen Schritten, die zur Regulierung des revolutionären KI-Bereichs erforderlich sind. Es wird prognostiziert, dass der globale Marktumsatz im KI-Bereich bis 2025 voraussichtlich 126 Milliarden Euro erreichen wird.

Das EU-Gesetz zur künstlichen Intelligenz kurz erläutert

Es wird erwartet, dass dieses neue Regelwerk, das bisher umfassendste in Bezug auf den Einsatz und die Sicherheit von KI sein wird. Das Europäische Parlament wird voraussichtlich im März oder April 2024 über die neuen Bestimmungen entscheiden. Wobei die Möglichkeit besteht, dass diese frühestens im Mai dieses Jahres offiziell in Kraft treten werden. Nach der Gesetzgebung kann die Umsetzung der verschiedenen Regeln einige Monate bis zwei Jahre dauern.

Bis heute wurden die Vorteile der KI-Technologie genutzt, um die Arbeitsleistung in zahlreichen Branchen erheblich zu revolutionieren. Darunter unter anderem die Verbesserung der Diagnostik im Gesundheitswesen, die Bereitstellung personalisierter Spielerlebnisse für Casinospiele, die Bereitstellung von Antworten auf Fragen rund um die Uhr durch Chatbots im Kundenservice und vieles mehr. Allerdings stellen diese rasanten Veränderungen und technischen Entwicklungen erhebliche Risiken für die Grundrechte der Menschen dar. Aus diesem Grund ist die Schaffung einer Regelstruktur für die EU von entscheidender Bedeutung.

Das EU-Gesetz zur künstlichen Intelligenz zielt darauf ab, ein Klassifizierungssystem zu etablieren. Mit diesem sollen die Risiken ermittelt werden, die von einer bestimmten KI-Technologie für Nutzer und Gesellschaft ausgehen. Basierend auf den identifizierten Risiken werden die KI-Systeme unterschiedlichen Pflichten und Anforderungen unterliegen.

Das Gesetz sieht vier Risikostufen vor:

    Das Gesetz sieht vier Risikostufen vor

  • Inakzeptabel: Hierbei handelt es sich um KI-Systeme, die nachweislich unzulässige Risiken für die Gesundheit und Sicherheit von Personen darstellen. Ihre Entwicklung und Nutzung ist grundsätzlich verboten. Zu diesen KI-Systemen gehören Massenüberwachungssysteme, die biometrische Echtzeit-Identifikationssysteme und soziale Bewertungssysteme verwenden.
  • Hoch: Hierbei handelt es sich um KI-Systeme, die erhebliche Risiken für die Gesundheit und Sicherheit von Personen darstellen, deren Vorteile die Risiken jedoch bei weitem überwiegen. Obwohl diese Systeme zulässig sind, müssen sie vor der Markteinführung obligatorischen Konformitätsbewertungen unterzogen werden, die strenge Tests, die Einhaltung strenger Datenqualitätsstandards und detaillierte Verantwortungsrahmen umfassen. Zu solchen KI-Systemen gehören unter anderem medizinische Geräte und autonome Fahrzeuge.
  • Begrenzt und minimal: Hierbei handelt es sich um KI-Systeme, die entweder nur unbedeutende Risiken für die Grundrechte der Menschen darstellen oder bei deren Verwendung ein geringes Manipulationspotenzial besteht. Abgesehen von Transparenzpflichten gegenüber ihren Nutzern gibt es nur sehr wenige Anforderungen, die diese Systeme erfüllen müssen. Zu diesen KI-Systemen gehören Videospiele, Chatbots und Spamfilter.

Der anfängliche KI Widerstand Deutschlands ist gefallen

Der anfängliche KI Widerstand Deutschlands ist gefallenDie Diskussionen zum KI-Gesetz wurde in Deutschland lautstark geführt. Sie bezog sich hauptsächlich auf die potenzielle Belastung, die die Vorschriften für die KI-Verfechter der EU darstellen könnten, und auf das daraus resultierende Risiko, innovative Technologien zu behindern. Das Bundesministerium für Verkehr und Digitales unter der Leitung von Minister Volker Wissing setzt sich im KI-Gesetz für innovationsfreundlichere Regelungen ein.

Am 30. Januar 2024 einigte sich das EU-Regierungsbündnis schließlich auf einen tragfähigen Kompromiss. Laut Wissing werde bei der Umsetzung des KI-Gesetzes der größtmögliche Spielraum genutzt, um eine Doppelregulierung zu vermeiden. Diese Regelung ermöglicht es Europa, sich zu einem bedeutenden KI-Standort zu entwickeln und im globalen Wettbewerb erfolgreich zu bestehen. Dieser Kompromiss führte dazu, dass das Ministerium für Verkehr und digitale Angelegenheiten seinen Widerstand fallen ließ und Deutschland die Unterstützung des EU-KI-Gesetzes ermöglichte.

Der weite Weg zum EU-KI-Gesetz

Der Weg bis zu dieser bahnbrechenden Abstimmung über den aktuellen Vorschlag, das EU-KI-Gesetz in Kraft zu setzen, war lang. Hier finden Sie eine Auflistung der wichtigsten Entwicklungen seit 2021, einschließlich der Konferenzen zur Regulierung der künstlichen Intelligenz, der Fragen zur Ethik und zu den Grundrechten:

  • April 2021: Die Europäische Kommission veröffentlichte einen Vorschlag zur Regulierung von KI innerhalb der EU.
  • Juli 2021: Der slowenische EU-Ratsvorsitz veranstaltete eine virtuelle KI Konferenz, um die Regulierung von KI sowie die damit verbundenen Ethik- und Grundrechte zu diskutieren.
  • August 2021: Die Europäische Kommission hat 304 öffentliche Eingaben zum KI-Gesetz erhalten. Die von der Fachabteilung Bürgerrechte und konstitutionelle Angelegenheiten des Europäischen Parlaments in Auftrag gegebene Studie über den ethischen und rechtlichen Einsatz biometrischer Techniken wurde veröffentlicht.
  • November 2021: Die rotierende EU-Ratspräsidentschaft veröffentlich den ersten Kompromisstext zum Entwurf des KI-Gesetzes. Mit wesentlichen Änderungen in den Bereichen Social Scoring, biometrische Erkennungssysteme und Hochrisikoanwendungen.
  • Januar 2022: Die federführenden Ausschüsse des Europäischen Parlaments, der Binnenmarktausschuss und der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, führten ihren ersten gemeinsamen Meinungsaustausch über den Vorschlag zum KI-Gesetz.
  • Februar 2022: Eine neue Standardisierungsstrategie wurde von der Europäischen Kommission vorgestellt.
  • Februar – Juni 2022: Alle Fraktionen des Europäischen Parlaments reichten ihre Änderungen zum KI-Gesetz ein.
  • September 2022: Alle Ausschüsse des Europäischen Parlaments verabschiedeten ihre Stellungnahme zum KI-Gesetz. Die Europäische Kommission schlug vor, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche zu erleichtern, um eine gezielte Harmonisierung der nationalen Haftungsregeln bei der KI herbeizuführen.
  • Dezember 2022: Ein gemeinsamer Standpunkt der EU und des Rates zum KI-Gesetz wurde verabschiedet.
  • Juni 2023: Mit 28 Gegenstimmen, 93 Enthaltungen und 499 Ja-Stimmen wurde eine Verhandlungsposition zum KI-Gesetz vom Europäischen Parlament angenommen.
  • Dezember 2023: Das Europäische Parlament und der Rat erzielten eine vorläufige Einigung über das KI-Gesetz.