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Am 2. Februar 2024 vollbrachten die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einen historischen Konsens. Sie einigten sich auf ein Gesetz, das sich mit Maßnahmen zur Reglementierung der künstlichen Intelligenz beschäftigt. Nach langwierigen Verhandlungen seit dem Vorschlag zur Regulierung der KI im April 2021 zwischen den Mitgliedern des Europäischen Parlaments, den Vertretern des Rates und Beamten der Europäischen Kommission wurde eine einstimmige Einigung der Mitgliedsländer erzielt. Diese Einigung markiert den ersten von vielen Schritten, die zur Regulierung des revolutionären KI-Bereichs erforderlich sind. Es wird prognostiziert, dass der globale Marktumsatz im KI-Bereich bis 2025 voraussichtlich 126 Milliarden Euro erreichen wird.
Es wird erwartet, dass dieses neue Regelwerk, das bisher umfassendste in Bezug auf den Einsatz und die Sicherheit von KI sein wird. Das Europäische Parlament wird voraussichtlich im März oder April 2024 über die neuen Bestimmungen entscheiden. Wobei die Möglichkeit besteht, dass diese frühestens im Mai dieses Jahres offiziell in Kraft treten werden. Nach der Gesetzgebung kann die Umsetzung der verschiedenen Regeln einige Monate bis zwei Jahre dauern.
Bis heute wurden die Vorteile der KI-Technologie genutzt, um die Arbeitsleistung in zahlreichen Branchen erheblich zu revolutionieren. Darunter unter anderem die Verbesserung der Diagnostik im Gesundheitswesen, die Bereitstellung personalisierter Spielerlebnisse für Casinospiele, die Bereitstellung von Antworten auf Fragen rund um die Uhr durch Chatbots im Kundenservice und vieles mehr. Allerdings stellen diese rasanten Veränderungen und technischen Entwicklungen erhebliche Risiken für die Grundrechte der Menschen dar. Aus diesem Grund ist die Schaffung einer Regelstruktur für die EU von entscheidender Bedeutung.
Das EU-Gesetz zur künstlichen Intelligenz zielt darauf ab, ein Klassifizierungssystem zu etablieren. Mit diesem sollen die Risiken ermittelt werden, die von einer bestimmten KI-Technologie für Nutzer und Gesellschaft ausgehen. Basierend auf den identifizierten Risiken werden die KI-Systeme unterschiedlichen Pflichten und Anforderungen unterliegen.
Die Diskussionen zum KI-Gesetz wurde in Deutschland lautstark geführt. Sie bezog sich hauptsächlich auf die potenzielle Belastung, die die Vorschriften für die KI-Verfechter der EU darstellen könnten, und auf das daraus resultierende Risiko, innovative Technologien zu behindern. Das Bundesministerium für Verkehr und Digitales unter der Leitung von Minister Volker Wissing setzt sich im KI-Gesetz für innovationsfreundlichere Regelungen ein.
Am 30. Januar 2024 einigte sich das EU-Regierungsbündnis schließlich auf einen tragfähigen Kompromiss. Laut Wissing werde bei der Umsetzung des KI-Gesetzes der größtmögliche Spielraum genutzt, um eine Doppelregulierung zu vermeiden. Diese Regelung ermöglicht es Europa, sich zu einem bedeutenden KI-Standort zu entwickeln und im globalen Wettbewerb erfolgreich zu bestehen. Dieser Kompromiss führte dazu, dass das Ministerium für Verkehr und digitale Angelegenheiten seinen Widerstand fallen ließ und Deutschland die Unterstützung des EU-KI-Gesetzes ermöglichte.
Der Weg bis zu dieser bahnbrechenden Abstimmung über den aktuellen Vorschlag, das EU-KI-Gesetz in Kraft zu setzen, war lang. Hier finden Sie eine Auflistung der wichtigsten Entwicklungen seit 2021, einschließlich der Konferenzen zur Regulierung der künstlichen Intelligenz, der Fragen zur Ethik und zu den Grundrechten: